Advo ist nicht mehr Anwalts Liebling

Bei den Anwälten ist alles „advo“. Das Bundespatentgericht (BPatG) beschäftigte sich in der Advo/Advotipp-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.05.2014, Az. 29 W (pat) 59/1 – Advo/Advotipp) mit dem Schutzbereiches des Bestandteils „advo“,urteilte wie folgt

„Der Widerspruchsmarke „Advo“ kann nicht durchgehend eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft zugebilligt werden. In Bezug auf die Dienstleistungen, die von einem Anwalt erbracht werden können, ist die Kennzeichnungskraft geschwächt. Zwar ist „Advo“ keine lexikalisch erfasste Abkürzung für den Begriff „Advokat“, der Begriffsanklang an „Advokat“ ist jedoch deutlich erkennbar. „Advokat“ bezeichnet bildungssprachlich einen (Rechts)Anwalt (vgl. DUDEN unter www.duden.de). Die den Parteien vorab übersandte Recherche des Senats hat ergeben (…), dass der Begriff „Advokat“ mittlerweile wieder vielfach als Synonym für „Anwalt/Rechtsanwalt“ allgemein Verwendung findet (…).
Es handelt sich damit bei „Advokat“ um einen beschreibenden Hinweis auf den Dienstleistungserbringer. Bei der Verkürzung des Sachbegriffs Advokat auf „Advo“ bleibt der Bedeutungsgehalt ohne weiteres erkennbar, im Übrigen deutlich klarer als in Bezug auf die lexikalisch erfasste , mehrdeutige Abkürzung „Adv.“. Das Markenwort „Advo“ besitzt daher beschreibende Anklänge für rechtsberatende Dienstleistungen im weitesten Sinne (…).“

und verneinte im Ergebnis die Verwechslungsgefahr.

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Thomas Felchner

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