Absolute Eintragungshindernisse

Nach der Anmeldung der Marke prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), ob das angemeldete Zeichen als Marke eintragungsfähig ist bzw. absolute Eintragungshindernisse bestehen. Diese absoluten Eintragungshindernisse sind in § 3 MarkenG und § 8 MarkenG geregelt. In § 3 MarkenG heißt es wie folgt „(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen,…

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