Nun war es amtlich. Ab Oktober 1894 gab das Kaiserliche Patentamt neben dem „Patentblatt“, den „Mitteilungen aus dem kaiserlichen Patentamt, Anmeldestelle für Gebrauchsmuster“ und dem „Waarenzeichenblatt“ das Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen heraus. Fotos: Thomas Felchner