Ich sehe SCHWARZbuch

Ich sehe SCHWARZbuch

Diese Marke für die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“, deren Vorsitz die Hamburg 2026 übernommen hat, ist für mich persönlich eine reine „Steuergeldverschwendung“ und ein Fall für „Das Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung“. Ich habe jetzt eine Zeitlang gegrübelt. Unter allen Blickwinkeln und Gesichtspunkten erkenne ich keinen wirtschaftlichen Sinn für diese Marke.

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REICHlich viel Adler

REICHlich viel Adler

Die Generation Deutschland (GD) ist die Jugendorganisation der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Sie im November 2025 in Gießen gegründet. Die Vorgängerorganisation Junge Alternative für Deutschland (JA) hatte sich im März 2025 selbst aufgelöst. Am 12.09.2025 hat die Alternative für Deutschland (AfD) nachfolgende Wort-/Bildmarke angemeldet, die bis heute noch nicht in das Register des…

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Klappe zu, Fachanwalt tot

Folgendes ist noch merkenswert in vorgenannter Entscheidung. Der Verfahrensbevollmächtigte des Anmelders hatte seine Beschwerde über das „besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)“ an das DPMA eingelegt. Dies war unzulässig. Der hilfsweise gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Beschwerde war zwar zulässig, hatte aber in der Sache ebenfalls keinen Erfolg, aus folgenden Gründen:…

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Beschwerde und Überweisungsträger

Folgendes ist noch merkenswert in vorgenannter BPatG-Entscheidung. Der Verfahrensbevollmächtigte des Anmelders hatte die Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerde-Frist überwiesen und auf dem Überweisungsträger „das Aktenzeichen“ und „Beschwerde“ vermerkt. Hatte er damit fristwahrend Beschwerde eingelegt? Das BPatG verneinte dies mit folgendes Begründung: „b. Auch die innerhalb der Beschwerdefrist und damit rechtzeitige Zahlung der Beschwerdegebühr kann trotz Angabe…

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beA und Beschwerde

Folgendes ist noch merkenswert in vorgenannter Entscheidung. Der Verfahrensbevollmächtigte des Anmelders hatte seine Beschwerde über das „besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)“ an das DPMA eingelegt. Dies war unzulässig und wurde vom BPatG wie folgt begründet: „a. Soweit der Anmelder bzw. sein Verfahrensbevollmächtigter behauptet, die Beschwerde zuvor, nämlich bereits am 6. Dezember 2025 über das besondere elektronische…

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Das hört JA gut auf

Das hört JA gut auf

Wie der Entscheidung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 25.02.2026 (BPatG, Beschl. v. 25.02.2026, Az. 29 W (pat) 1/26 – JUNGE ALTERNATIVE DEUTSCHLAND) zu entnehmen ist, hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Anmeldung der Wort-/Bildmarke mit Beschluss vom 30.10.2025 wegen „eines Verstoßes gegen die guten Sitten“ gemäß § 37 Abs. 1, 8…

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… und Tschüss

… und Tschüss

Die Wort-/Bildmarke „Totenburg“ ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 17.04.2025, Az. 30 W (pat) 47/22 – Totenburg) geeignet, das politische oder moralische Empfinden eines rechtserheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise in erheblicher Weise zu verletzen, weil sie zumindest in Kreisen der Black-Metal-Musikszene als Symbol und Erkennungszeichen für eine menschenverachtende antisemitische und antichristliche Gesinnung gesehen…

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Muddernmöwchen

Muddernmöwchen

Die Gründe für einen Markenschutz sind vielfältig. Am wichtigsten sind wohl die Herkunfts- und die Unterscheidungsfunktion einer Marke sowie deren Merkfähigkeit und Monopolisierung. Bei dieser Marke des F. C. Hansa Rostock e.V. kommt offensichtlich eine Motivation hinzu, die eher selten ist, nämlich ein „Imagewandel“. Aus Hooligans werden jetzt „Muddernmöwchen“.

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