Wortmarke „Stadtwerke Dachau“ eintragungsfähig

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke

Stadtwerke Dachau

eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 27 W (pat) 166/09 – Stadtwerke Dachau).

Anmerkung:

Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung (vgl. u.a. EuGH, Urt. v. 12.02.2004, Rs. C-265/00 – BIOMILD) aus meiner Sicht falsch. Auch überzeugen die Entscheidungsgründe in keinster Weise. „Stadtwerke Dachau“ sei nicht sprachüblich (sprachüblich sei „Dachauer Stadtwerke“). Auch spricht der Senat der Marke eine – für mich nicht nachvollziehbare – „gerichtsbekannte Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG“ zu.

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