Das hört JA gut auf
Wie der Entscheidung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 25.02.2026 (BPatG, Beschl. v. 25.02.2026, Az. 29 W (pat) 1/26 – JUNGE ALTERNATIVE DEUTSCHLAND) zu entnehmen ist, hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Anmeldung der Wort-/Bildmarke

mit Beschluss vom 30.10.2025 wegen „eines Verstoßes gegen die guten Sitten“ gemäß § 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG zurückgewiesen. Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten wurde mit der Begründung, diese sei „unzulässig“ verworfen und der Wiedereinsetzungsantrag desselbigen auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist wurde zurückgewiesen.