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Wie dem Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 05.02.2025 (BPatG, Beschl. v. 05.02.2025, Az. 28 W (pat) 62/23) zu entnehmen ist, entschied das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die unter der Registernummer 30316043 eingetragene deutsche Wortmarke Webinar wegen Verfalls zu löschen, wobei der Markeninhaber Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt hat. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt:

„Mit Beschluss vom 22. Juni 2023 hat die Markenabteilung 3.4 des DPMA die sechs Verfahren (0404/20 Lösch, 0469/20 Lösch, 0488/20 Lösch, 0511/20 Lösch, 0516/20 Lösch und 0613/20 Lösch) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, wobei das Verfahren 0404/20 Lösch führt. Mit diesem Beschluss wurde die Eintragung der Marke DE 303 16 043 auf die vier vorgenannten Verfallsanträge hin für verfallen erklärt und gelöscht, während zwei weitere Anträge, die nur auf den Löschungsgrund der Umwandlung zur Gattungsbezeichnung gestützt worden waren, zurückgewiesen wurden. Kosten wurden nicht auferlegt. Gegen diesen Beschluss hat der Inhaber der angegriffenen Marke und hiesige Antragsgegner Beschwerde eingelegt.“

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