Was für Sean und Gert

Aus der Juli/August-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung des Schweizer Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) zum Thema „GOLD, GOLDEN, OR, ORO“

01 NEUE PRAXIS DES INSTITUTS BETREFFEND DEN BEGRIFF GOLD

Das Institut hat im Nachgang zum Urteil des BVGer B-6068/2014, E. 5.3 – GOLDBÄREN eine Praxisänderung vorgenommen, was die Bewertung des Begriffs GOLD als qualitative Angabe anbelangt. Der entsprechende Eintrag in der Elektronischen Prüfungshilfe wurde angepasst und lautet neu wie folgt:

GOLD, GOLDEN, OR, ORO Wird als beschreibend zurückgewiesen für Waren aus Gold und solche, bei denen Gold ein Bestandteil ist. In unterscheidungskräftiger Kombination wird der Begriff zugelassen, soweit keine offensichtliche Irreführungsgefahr besteht. Insbesondere für mit Gold plattierte Waren sind Zeichen, die einen Hinweis auf Gold enthalten, als offensichtlich irreführend zurückzuweisen. GOLD ist zudem eine übliche Farbbezeichnung und wird in nicht unterscheidungskräftiger Kombination zurückgewiesen. Schliesslich wird der Begriff grundsätzlich auch als qualitative Angabe bewertet. Unter diesem Gesichtspunkt zurückgewiesen wird insbesondere GOLD in Alleinstellung, in Verbindung mit Hinweisen auf die banale Form der Waren oder die Art der Waren/Dienstleistungen sowie zudem GOLD in sprachüblichen Kombinationen und in Kombinationen, die davon nicht ausreichend abweichen. Die entsprechenden Begriffe auf Französisch, Italienisch und Englisch werden grundsätzlich analog behandelt.

Die neue Praxis findet per sofort Anwendung.

P.S.: Diejenigen, die nichts mit „Sean und Gert“ anfangen können, schauen bitte auf die Webseite GOLDFINGER

Share