Heute (k)ein König

Das schweizer Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ändert seine Eintragungspraxis von „Königsmarken“. So heißt es im Newsletter 2015/06 Marken hierzu wie folgt:

„01 Praxisänderung bei Zeichen mit dem Bestandteil „König“ (Art. 2 lit. a MSchG)
Kombinationen einer Sachbezeichnung mit dem nachfolgenden Bestandteil „König“ werden üblicherweise im Sinne eines anpreisenden Hinweises bezüglich des Warenherstellers bzw. des Dienstleistungserbringers verwendet. Aus diesem Grund wird ein Zeichen wie „Autokönig“ für „Automobile“ oder „Reparatur von Automobilen“ bzw. ein Zeichen wie „Spaghettikönig“ für „Teigwaren“ oder „Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ zurückgewiesen. Diese Praxisänderung tritt per sofort in Kraft.“

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Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

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