Vis-a-vis von vis-a-vis
Gleich neben dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), also vis-a-vis von vis-a-vis, befindet sich wiederum das Europäische Patentamt (EPA).
„Das Europäische Patentamt (EPA) bietet Erfindern ein einheitliches Anmeldeverfahren, über das sie in bis zu 40 europäischen Staaten Patentschutz erlangen können.“
Quelle: EPA
Anbei ebenfalls einige Impressionen


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Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130