So ein myschwiegermutterkäse

Warum ist die Wortmarke „myschwiegermutterkäse“ täuschend für die Waren der Klasse 29 „Milch und andere Milchprodukte (ausgenommen Käse)“?

Darum:

„Die angemeldete Wortkombination „myschwiegermutterkäse“ ist in Verbindung mit den beanspruchten Waren der Klasse 29 Milch und andere Milchprodukte (ausgenommen Käse) ersichtlich zur Täuschung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 37 Abs. 3 MarkenG geeignet. Käse wird aus Milch hergestellt, ist also ein Milchprodukt, so dass beim Publikum, wenn es der Bezeichnung „myschwiegermutterkäse“ in Bezug auf Milch und Milchprodukte begegnet, wegen dieser Warennähe, im Gegensatz z.B. zu Kaffee aufgrund entsprechender Warenferne, die realistische Gefahr einer irrigen Vorstellung dahingehend entsteht, dass es sich hierbei entweder um Käse handelt oder Käse zumindest wesentlicher Bestandteil des Produkts ist. Dies ist bei Milch ebensowenig der Fall wie bei „anderen Milchprodukten“, da bei den beanspruchten Produkten „andere Milchprodukte“ in Anbetracht der Fassung des Warenverzeichnisses der Anmeldung („Milch, Käse und andere Milchprodukte“) Käse ausgenommen ist.“

(BPatG, Beschl. v. 07.08.2014, Az. 25 W (pat) 584/12 – myschwiegermutterkäse).

Und ich dachte schon, die Marke sei deswegen täuschend, weil der Anmelder gar keine Schwiegermutter hat.

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Thomas Felchner

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