Lieber Herr Yassier Azzam
wenn Sie diese Marke sind, dann sind Sie ein wirklich „cooler Typ“.
Die Marke fiel mir im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 24, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, auf. Sie schützt folgende Dienstleistungen:
„Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Pullover, Hemden
Klasse(n) Nizza 43:
Bewirtung und Verpflegung von Gästen, insbesondere in Restaurants, Kantinen, Bars sowie in Imbissständen; Partyservice; Catering; Beherbergung von Gästen; Bewirtung und Verpflegung von Gästen, insbesondere durch Straßenverkauf“
Inhaber ist: Azzam, Yassier, 93055 Regensburg, DE
MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK
WERBUNG:
- Gewerblicher Rechtsschutz in Dresden
- Gewerblicher Rechtsschutz im Ruhrgebiet/Münsterland
Stange. Kanzlei für Internetrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
SOZIALE ENGAGEMENTS/SPENDEN: