Knick in der Optik
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 17, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Die Marke schützt folgende Dienstleistungen:
„Klasse(n) Nizza 35:
Verkaufsförderung (Sale Promotion) für Dritte; Unternehmensberatung im Bereich Veranstaltungsmanagement; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations); Geschäftsführung für darstellende Künstler
Klasse(n) Nizza 41:
Künstlervermittlung; Organisation und Durchführung von Events und Veranstaltungen zu kulturellen und unterhaltenden Zwecken
Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Künstlern“
Anmerkung:
Ich hatte diese grafische Marke mit OMA „übersetzt“. Was meinen Sie?
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