Hörbare Hörmarke

Ich meine, dass man eine Hörmarke „hören“ sollte. Wenn dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht macht, dann mache ich es eben:

Was meinen Sie: Sollte man eine Hörmarke hören oder nur sehen können? Sollte hierzu gegebenenfalls ein – online zugängliches – „Hörmarkenregister“ beim DPMA eingerichtet werden?

MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Thomas Felchner

WERBUNG:
Stange. Kanzlei für Internetrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz

Share