So (k)ein Bayern-Dusel

Bayern München hatte das Hinspiel gegen Arsenal London mit 3:1 gewonnen und so glaubte jeder, dass das Heimspiel in der Münchner-Allianz-Arena ein Kinderspiel werden würde. Nachdem Laurent Koscielny in der 86. Minute jedoch zum 2:0 für die Gunners traf, begann für die Münchner denn doch das große Zittern. Zum Schluss reichte es. München ist eine Runde weiter. Dieses Phänomen des „glücklichen Sieges“ hatten die Bayern bereits so oft auf ihrer Seite, das man dieses Phänomen auch „Bayern-Dusel“ nennt. Wer jedoch dachte, dass die Bayern sich diesen Begriff als Marke schützen ließen, hat sich getäuscht. Inhaber der unter der Registernummer 302011018165 eingetragenen Wortmarke „Bayerndusel“ ist Herr Heinz Keilbach aus 74677 Dörzbach. Die von ihm angemeldete Marke schützt folgende Waren

„Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Klasse(n) Nizza 32:
Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken
Klasse(n) Nizza 33:
alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“

Zumindest in diesem Bereich hatten die Bayern also mal keinen „Bayern-Dusel“.

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Thomas Felchner

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