Lindt-Goldhase zum Hundertsten

Die Eintragung des nachfolgenden „Lindt-Goldhasen“ Lindt Goldhase in Markenregister von 15 EU-Mitgliedsstaaten ist kein Indiz für die Eintragungsfähigkeit als Gemeinschaftsmarke (Gerichtshof, Urt. v. 24.05.2012, Rs. C-98/11 P – Lindt-Goldhase). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt:

„Was die Annahme der Rechtsmittelführerin angeht, dass die Eintragungen als Marke in 15 Mitgliedstaaten für die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke im Sinne der Verordnung Nr. 40/94 sprächen, so hat das Gericht im Einklang mit einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs in Randnr. 55 des angefochtenen Urteils rechtsfehlerfrei entschieden, dass die in den Mitgliedstaaten bereits vorgenommenen Eintragungen nur ein Umstand seien, der im Zusammenhang mit der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke berücksichtigt werden könne, da die angemeldete Marke auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung beurteilt werden müsse, und dass sich folglich das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt weder die von den zuständigen nationalen Behörden gestellten Anforderungen und vorgenommenen Beurteilungen zu eigen machen, noch die in Rede stehende Marke auf der Grundlage solcher Überlegungen als Gemeinschaftsmarke eintragen müsse (…).“

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