Es hat sich ausgeschmiedet

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die angemeldete Marke „Marketingschmiede“ im Bereich der Werbe- und Designerdienstleistungen der Klassen 35 und 42 deshalb nicht eintragungsfähig, weil das Verb „schmieden“ häufig synonym im Sinne von „anfertigen, herstellen, beabsichtigen, machen, planen, verfolgen, vorhaben“ mit der Folge verwendet werde, dass es betreffend die in Klassen 35 und 42 genannten Werbe- und Designerdienstleistungen einen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen würden (BPatG, Beschl. v. 08.02.2012, Az. 29 W (pat) 100/11 – Marketingschmiede). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

b) Der weitere Begriff „Schmiede“ hat lexikalisch die Bedeutungen „Werkstatt eines Schmieds“, „Betrieb, in dem Metall durch Schmieden be-, verarbeitet wird“ bzw. „Gebäude, in dem sich eine Schmiede befindet“ (http://www.duden.de/rechtschreibung/Schmiede). Das entsprechende Verb „schmieden“ wird allerdings häufig synonym verwendet im Sinne von „anfertigen, herstellen, beabsichtigen, machen, planen, verfolgen, vorhaben“ (vgl. http://wortschatz.uni-leipzig.de), insbesondere der Ausdruck „Pläne schmieden“ ist im deutschen Sprachgebrauch allgemein geläufig. Dementsprechend wird auch das Substantiv „Schmiede“ in verschiedenen Wortzusammensetzungen verwendet, um zum einen den Aspekt des Planens und Entwickelns, zum anderen den des Formens und Bearbeitens zum Ausdruck zu bringen. So sind dem Verkehr nicht nur die von der Markenstelle bereits genannten Begriffe wie „Talentschmiede“ oder „Kaderschmiede“ bekannt, die – wie auch der weitere geläufige Begriff „Ideenschmiede“ – auf das Formen und Entwickeln von menschlichen Fähigkeiten oder geistigen Konzepten abzielen (http://www.duden.de/rechtschreibung; http://wortschatz.uni-leipzig.de). Daneben finden ausweislich der vom Senat mit Schreiben vom 2. Dezember 2011 übersandten Recherchebelege auch Wortbildungen wie z. B. „Sportwagenschmiede“, „Tuning-Schmiede“, „Formel-1Schmiede“ und „Softwareschmiede“ im deutschen Sprachgebrauch allgemein Verwendung (…). Gemeinsam ist diesen mit dem Begriff „Schmiede“ gebildeten Wortzusammensetzungen, dass sie werbemäßig auf die Exklusivität und die besondere handwerkliche oder planerische Leistung/Weiterentwicklung hinweisen sowie die entsprechende Angebotsbzw. Erbringungsstätte oder das jeweilige Etablissement nach der Art der angebotenen Waren und Dienstleistungen bezeichnen (…).

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