Quentin Tarantino’s Lieblingsgrillfleisch

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 25, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fielen mir diesmal nachfolgende Marken auf

GrillBill
Az. 302012023309.0

Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

„Klasse(n) Nizza 11:
Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte
Klasse(n) Nizza 29:
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes Obst und Gemüse
Klasse(n) Nizza 39:
Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen“

Anmerkung:

Quentin Tarantino’s Lieblingsgrillfleisch!

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