Der GLAS MAN fliegt weiter
Der GLAS MAN fliegt weiter, denn nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
„GLAS-MA“
nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.11.2011, Az. 33 W (pat) 12/10 – GLAS-MA/GLAS MAN).