Ob Lena das weiß?

Am 07.02.2011 wurde die Wort-/Bildmarke

Lena
Az. 3020100426357

Quelle: http://register.dpma.de

Die Marke schützt Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, :

Klasse(n) Nizza 09:
Ton-, Bildton- und Datenträger; Ton-, Bildton- und sonstige Dateien in Datennetzen (herunterladbar), soweit in Klasse 9 enthalten; geldbetätigte Musikboxen; Unterhaltungsgeräte als Zusatzgeräte für Fernsehapparate (einschließlich Videospielkonsolen); Telefonapparate (einschließlich Mobiltelefone und Bildschirmtelefone); fotografische, Film-, optische, elektrische, elektrotechnische und/oder elektronische Apparate und Geräte soweit in Klasse 9 enthalten; codierte bedruckte Telefonkarten; Computer; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Video- und Computerspielesoftware, soweit in Klasse 9 enthalten; Brillen [Optik]; Brillenetuis; Hologramme; Lautsprecher; Mäuse [Datenverarbeitung]; Mauspads [Mausmatten]; Smartcards [Karten mit integrierten Schaltkreisen]; Tonaufzeichnungsgeräte; Zeichentrickfilme; dekorative Magnete; Filme [belichtet]; Filmkameras; Interfaces [Schnittstellengeräte oder -programme für Computer]; Kopfhörer; Laserpointer [Licht-Zeiger]; DJ-Slipmats [Unterleger für Schallplatten]; Blendschutzbrillen; Brillen [Optik]; Brillenfassungen, -gestelle; Brillengläser; Sonnenbrillen; Tauchermasken
Klasse(n) Nizza 16:
Druckereierzeugnisse (einschließlich Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Broschüren, Photographien, Poster, Kalender, Post- und Ansichtskarten); bedruckte Papeteriewaren; Papier und Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); bedruckte uncodierte Telefonkarten; Künstlerbedarfsartikel; Drucklettern; Fotografien; Tickets [Fahrkarten, Eintrittskarten]; Gesangbücher und Notenhefte
Klasse(n) Nizza 18:
Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Häute, Felle, Reise- und Handkoffer; Campingtaschen, Einkaufstaschen, Handtaschen; Rucksäcke; Geldbörsen (Geldbeutel), Geldbörsen, nicht aus Edelmetall; Regenschirme, Sonnenschirme, Spazierstöcke, Peitschen, Pferdegeschirr, Sattel- und Zaumzeug für Tiere; Satteldecken für Pferde; Sättel für Pferde
Klasse(n) Nizza 24:
Webstoffe und Textilwaren, insbesondere Handtücher, Fahnen, Bezüge für Kissen soweit in Klasse 24 enthalten; Bett- und Tischdecken
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Schuhe und Stiefel; Kopfbedeckungen; Halstücher; Trikots; T-Shirts; Sweatshirts; Jacken; Baseballkappen; Hosen; Anzüge; Bandanas [Tücher für Bekleidungszwecke]; Sportschuhe [Halbschuhe]; Regencapes; Fußballschuhe; Stollen für Fußballschuhe
Klasse(n) Nizza 26:
Schlüsselbänder; Aufnäher; Anstecker [Buttons]; Gürtelschließen
Klasse(n) Nizza 35:
Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte (Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen); Dienstleistungen einer Werbeagentur; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen, auch im Internet; Fernsehwerbung; betriebswirtschaftliche Beratung bezüglich Franchising-Konzepten; Geschäftsführung für darstellende Künstler; Marketing für Dritte in digitalen Netzen; Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations); Online Werbung in einem Computernetzwerk; Organisation und Veranstaltung von Werbeveranstaltungen; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Plakatanschlagwerbung; Planung und Gestaltung von Werbemaßnahmen; Rundfunkwerbung; Sponsoring in Form von Werbung; Telemarketing; Verkaufsförderung (für Dritte); Vermietung von Werbeflächen, auch im Internet (Bannerexchange), Vermietung von Werbezeit in Kommunikationsmedien; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Werbung
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation; Telekommunikation mittels Plattformen und Portalen im Internet; Internet-, Online und Datendienste, nämlich Bereitstellen des Zugriffs auf und Übermitteln von Nachrichten, Informationen und Dateien im Internet und in Datennetzwerken, als Dienstleistungen einer Presseagentur; Bereitstellen des Zugriffs auf und Übermitteln von Musik-, Video-, Hörfunk- und Fernsehsendungen in Datennetzen (auch im Internet), als Dienstleistungen einer Presseagentur; Bereitstellung des Zugriffs zu Computerprogrammen in Datennetzen (einschließlich Internet); Verschaffen des Zugriffs zu Datenbanken (auch in Computernetzwerken); Ausstrahlung von Musik-, Video-, Hörfunk- und Fernsehsendungen (einschließlich on demand, per view und per audio); Telefon- und Faxdienste; Bereitstellen von Chatlines, Chatrooms und Foren; elektronischer Austausch von Informationen mittels Chatlines, Chatrooms und Internetforen; Pagingdienste
Klasse(n) Nizza 41:
Unterhaltung (einschließlich Rundfunk-, Internet- und TV-Unterhaltung); Musikdarbietungen; Dienste von Unterhaltungskünstlern (einschließlich Darbietungen als Disk-Jockey); Produktion von Musik-, Video- und Fernsehsendungen; Organisation und Veranstaltung von Ausstellungen, Präsentationen und Darbietungen für kulturelle, sportliche und Unterrichtszwecke; Organisation und Veranstaltung von Unterhaltungsshows, Konzerten, Tourneen, Theateraufführungen, Tanz- und Showdarbietungen; Ticketvorverkauf für Unterhaltungsveranstaltungen; Betrieb einer Diskothek; Betrieb einer Agentur für Künstler; Betrieb von Spielhallen; Betrieb von Tonstudios; Betrieb von Vergnügungsparks; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios; Erziehung; Ausbildung; Dienstleistungen eines Verlages (ausgenommen Druckarbeiten); Durchführung von Spielen im Internet; online angebotene Spieldienstleistungen von einem Computernetzwerk; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Filmproduktion; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen und Kongressen; Party-Planung [Unterhaltung]; Zusammenstellung von Fernsehprogrammen und Rundfunkprogrammen; Bereitstellung von Karaokeeinrichtungen; Coaching; Herausgabe von Verlagsdruck- und Druckereierzeugnissen, ausgenommen zu Werbezwecken, gespeichert auf elektronischen Medien (auch im Internet); Komponieren von Musik; Veranstaltung von Lotterien
Klasse(n) Nizza 42:
Dienstleistungen einer Internet-Agentur, nämlich Konzeption, Erstellung und Aktualisierung von Websites; Wartung von Internet-Seiten; Nachforschungen, Recherchen in Datenbanken und im Internet für Wissenschaft und Forschung; Entwickeln und Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung
Klasse(n) Nizza 43:
Catering; Beherbergung von Gästen; Betrieb einer Bar; Verpflegung von Gästen in Cafes; Verpflegung von Gästen in Cafeterias; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Verpflegung von Gästen in Schnellimbissrestaurants (Snackbars); Verpflegung von Gästen in Selbstbedienungsrestaurants; Zimmervermittlung (Hotels, Pensionen)
Klasse(n) Nizza 45:
Verwertung von Lizenzen durch Lizenzvergabe an gewerblichen Schutz- und Urheberrechten (einschließlich Lizenzvergabe von Sende-, Weitersende-, mechanischen und sonstigen Nutzungsrechten an Fernseh-, Rundfunk-, Kino- und Internetproduktionen sowie sonstigen Bild-, Ton- und Bildtonproduktionen); Lizenzierung von Software

Anmerkung:

Markeninhaber sind Lena Meyer-Landrut und die Raab TV-Produktion GmbH, d.h. nur beide gemeinsam können – auch wenn sich ihre Wege einmal trennen sollten – über die Marke verfügen. Möglicherweise steht diese Marke einer späteren Solo-Karriere von ihr im Wege. Ob Lena das weiß?

P.S.: Gleiches gilt für die unter dem Az. 3020100431083 eingetragene Wortmarke „Lena Meyer-Landrut“.

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