Anmerkung zum Beitrag „Schlechtes Omen für die CDU“
Für diejenigen, die wissen wollen, warum sich die CDU die Markenrechte für alle Waren und Dienstleistungen der Klassen 1-45 gesichert hat, folgende kurze Erklärung:
Ein Markenanmelder der sich die Markenrechte für alle Waren und Dienstleistungen der Klassen 1-45 sichert, tut dies mitunter/ausschließlich deshalb, um zu verhindern, dass sich ein Dritter (Wettbewerber) die Markenrechte entsprechend sichert (und damit möglicherweise „Schindluder“ treibt).
Dies hat folgenden Hintergrund:
Ein Markeninhaber kann innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Eintragung der Marke ins Register des Deutschen Patentamt- und Markenamtes (DPMA) alle markenrechtlichen Ansprüche ( u.a. Unterlassung, Auskunft/Schadenersatz) aus der Marke geltend machen, ohne die Marke überhaupt (rechtserhaltend) im Rechtsverkehr zu nutzen. Dies ändert sich erst nach Ablauf dieser sog. „Benutzungsschonfrist“.