Großes Kompliment an Frau Dr. Strobel vom Landgericht Stuttgart (41. Kammer für Handelssachen)

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren schickte ich meinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen 11:00 Uhr per Fax an das Landgericht Stuttgart (Kammer für Handelssachen). Es ging um eine Unterlassungsverfügung auf einer Messe. Bereits gegen 12:00 Uhr meldete sich die zuständige Richterin, Frau Dr. Strobel, um kleinere Unklarheiten zu besprechen. Am nächsten Tag lag die Beschlussverfügung zum Abholen bereit. Ich muss sagen: Großes Kompliment an Frau Dr. Strobel vom Landgericht Stuttgart (41. Kammer für Handelssachen) für diese zügige und professionelle Arbeit.

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