Die armen Schrimps – manchmal finde ich Marken irgendwie unappetitlich
Gott sei Dank hat das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) mit Entscheidung vom 20.01.2010 die unter dem Az. 008273005 angemeldete 3D-Marke
wegen fehlender Unterscheidungskraft (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b GMV) zurückgewiesen.
Anmerkung:
Ich bin dafür, die absoluten Eintragungshindernisse um einen weiteren zu erweitern: Die Marke ist unappetitlich.