collect24
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke
für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 181/09 – collect24).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke
für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 181/09 – collect24).