Patentrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft

Am 01.10.2009 ist das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz) in Kraft treten. Folgende Neuerungen bringt es mit sich:

Gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen, die von einem Beamten des gehobenen Dienstes oder einem vergleichbaren Angestellten erlassen worden sind, kann wahlweise wie bisher Erinnerung oder sofort Beschwerde an das Bundespatentgericht eingelegt werden (§§ 64 Absatz 6 und 66 Absatz 1 Satz 1 MarkenG n.F.).

Im Widerspruchsverfahren können zukünftig auch durch Benutzung erworbene ältere Kennzeichenrechte (Benutzungsmarken und geschäftliche Bezeichnungen) sowie der erweiterte Schutz im Inland bekannter Marken geltend gemacht werden (§ 42 Absatz 2 MarkenG n.F.). Diese Erweiterung der Widerspruchsgründe gilt aber nur für Widersprüche, die sich gegen Markeneintragungen richten, deren Anmeldung ab 01.10.2009 eingereicht wird (§ 165 Abs. 2 MarkenG n.F.).

Weitere Informationen finden Sie unter

http://www.dpma.de/service/aktuelles/dasdpmainformiert/modernisierungpatentrecht/index.html
http://www.bmj.de/patentrechtsmodernisierung

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