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Die Markennamen von Arzneimitteln haben oft einen beschreibenden Bezug zu den Wirkstoffen. Das rächt sich, zumindest im Markenrecht. So verneinte das Bundespatentgericht gerade deswegen die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken PANTOPREM und PANTOPAN (BPatG, Beschl. v. 16.01.2014, Az. 25 W (pat) 72/12 – PANTOPREM/PANTOPAN), denn „Aufgrund der vorgenannten Umstände ist davon auszugehen, dass im Arzneimittelbereich nicht…

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