Keine Ex-press Ex-perten

Wer die EX-PRESS-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 28.08.2013, Az. 28 W (pat) 535/12 – EX-PRESS) des Bundespatentgerichts (BPatG) liest, der wünscht sich – anstatt der vergeistigten (Akademiker-)Richtern – einfach mal „ganz normale Leute“ in den Senat, denn …

„… Der Markenstelle ist zwar darin zuzustimmen, dass bei einer Wahrnehmung des schutzsuchenden Zeichens im Sinne des geläufigen Wortes „EXPRESS“ bzw. „express“ („eilig, Eil…, Schnell..“) dieses in Bezug auf die beanspruchte Ware der Klasse 10, ein Okularimplantat für die Behandlung des Grünen Stars (Glaukom),als anpreisende Sachangabe dahingehend verstanden werden könnte, dass dieses Implantat „besonders schnell zu implantieren“ ist bzw. eine „schnelle Wirkungsweise“ hat. Allerdings führt hier der Bindestrich zwischen den beiden Wortelementen „EX“ und „PRESS“ nach Ansicht des Senats von einem Verständnis des Gesamtzeichens im obigen Sinne weg. Der Bindestrich an dieser Stelle löst einen Gedankenprozess über den Grund der Trennung der beiden Elemente und die Bedeutung des Wortzeichens in seiner Gesamtheit aus.“

Das kann doch nicht deren ernst sein. Aus meiner Sicht waren die Richter in diesem Fall wahrlich keine Ex-perten.

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