Implantatmarke für die Osteosynthese

Eine Marke kann auch implantiert werden. Nachfolgende 3D-Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 10: Implantate für die Osteosynthese, Orthesen, Endoprothesen und Organersatz, Verankerungen für Endoprothesen und Zahnersatz, Gelenkflächenersatz, Knochendistanzstücke; Hüftgelenkskugeln, Hüftgelenksschalen/-pfannen und Kniegelenksteile“ MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK WERBUNG: Gewerblicher Rechtsschutz in Dresden Stange. Kanzlei für Internetrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz…

Share

Keep reading