Zu Risiken und Nebenwirkungen …

Der Schutzbereich von Marken, die die geschützten Waren/Dienstleistungen (stark) beschreiben, ist mitunter mit der Folge auf ein Minimum reduziert, dass bereits geringfügige Unterschiede ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr zu verneinen. In der Rivamed/Riamet-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 04.06.2013, Az. 25 W (pat) 64/12 – Rivamed/Riamet) schützte die widersprechende Marke die Waren „Pharmazeutische Erzeugnisse und Arzneimittel zur Behandlung…

Share

Keep reading