Dr. Volker Bugdahl: Die Zypernfrage

1. Hintergrund
Zypern ist die drittgrößte Insel des Mittelmeeres. Sie gehört geographisch zu Asien, wird politisch und kulturell jedoch zu Europa gezählt. Die Republik Zypern, griechisch Kypriakí Dimokratía (Κυπριακή Δημοκρατία), englisch Republic of Cyprus, ehemalige britische Kronkolonie, wurde vom Vereinigten Königreich am 16. August 1960 in die Unabhängigkeit entlassen und trat am 20. September 1960 den Vereinten Nationen bei.
Der Norden Zyperns wurde am 20. Juli 1974 von den türkischen Streitkräften unter Berufung auf ihre Rolle als Garantiemacht für die türkischen Zyprer aus dem Londoner Garantievertrag von 1959 besetzt. Dies erfolgte nach einem Putschversuch von Offizieren der Militärjunta der griechischen Streitkräfte und der Zyprischen Nationalgarde, die die Angliederung der Insel an Griechenland anstrebten. Am 15. November 1983 erfolgte die Proklamation der – von der internationalen Staatengemeinschaft bis heute nicht anerkannten – Türkischen Republik Nordzypern KÄbrÄs Cumhuriyeti. Am 18. November 1983 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 541 die türkische Unabhängigkeitserklärung für rechtlich ungültig erklärt und den Abzug der türkischen Streitkräfte gefordert. Dennoch beschränkt sich die Autorität der Republik Zypern seither auf den Südteil der Insel. Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Zypern Mitglied der Europäischen Union (EU), wobei faktisch nur der Südteil der Insel Bestandteil der EU ist.

2. Markenschutz in Zypern
Früher gab es in Zypern ein einziges zweisprachiges Markenamt, wie die Verlängerungsurkunde einer 1980 angemeldeten Marke aus dem Jahr 1987 zeigt

Dr. Volker Bugdahl Zypernfrage Bild 1
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Danach wurden beide Teile Zyperns immer mehr voneinander getrennt (siehe Bild 1: Verlängerungsurkunde 1987).
Markenschutz in Zypern erlangt man heute über eine nationale zypriotische Marke oder die Gemeinschaftsmarke oder die IR-Marke, aber ganz so einfach und klar ist das wegen der Teilung Zyperns nicht.
2.1 Republik Zypern (Südzypern)
Die Adresse des Markenamtes der Republik Zypern lautet:
Department of Register of Companies and Official Receiver Mrs. Stalo Papaioannou, Corner Makarios Avenue & Karpenisiou, „XENIOS“ Building CY-1427 Nicosia, Cyprus.
Die Amtsgebühren für eine Drei-Klassen-Anmeldung betragen 406 €, die Anwaltsgebühren liegen je nach Anwalt zwischen 890 und 940 €. Unsere zypriotische Anwältin schrieb uns auf Anfrage: Der Markenschutz einer nationalen, europäischen oder internationalen Marke in Zypern gilt de jure in ganz Zypern, da der türkisch besetzte Teil nicht anerkannt ist. Die Gerichte der Republik Zypern können jedoch faktisch keinen Schutz gegenüber Markenverletzungen im besetzten Nordzypern bieten. Deshalb könnten Markeninhaber zusätzlich eine Registrierung in der Türkischen Republik Nordzypern anstreben.
2.2 Türkische Republik Nordzypern (Nordzypern)
Die Adresse des Markenamtes in Nordzypern lautet:
Şht SteÄmen Idris DoÄan Sokak, Gelibolu Ilkokulu Yani, Lefkoşa, Kibris.
Tel: +0392 228 9031, +0392 2284345, +0392 229 0667, +0392 229 0668
Fax: +0392 227 2205
http://www.kktceeb.com
Unsere türkische Anwältin schrieb: Auch in Markenangelegenheiten sollte man Zypern als zwei getrennte Länder betrachten, da der Markenschutz in beiden Teilen Zyperns jeweils nur für einen Teil gewährt wird. Die türkischen Anwälte sind befugt, in allen Markensachen die Vertretung für Nordzypern zu übernehmen und entsprechende Prozesse zu führen. Über die IR-Marke und die Gemeinschaftsmarke kann kein Markenschutz in Nordzypern erlangt werden.
Die Verlängerungsurkunde aus dem Jahr 1993 stammt aus Nordzypern (Bild 2).
Dr. Volker Bugdahl Zypernfrage Bild 2
Bild 2

2.3 IR-Marke
Über die IR-Marke kann der Schutz für die Republik Zypern (Südzypern) für 100 CHF (Schweizer Franken) Anmeldegebühr bei einer Grundgebühr von 653 CHF oder aber als nachträgliche Schutzerweiterung für 100 CHF bei einer Grundgebühr von 300 CHF erreicht werden. Ferner ist es möglich, im Rahmen der IR-Marke die Gemeinschaftsmarke EM anzumelden, die die Republik Südzypern einschließt. Das kostet 900 € bei elektronischer Anmeldung.

3. Fazit
Der Markenschutz für die Republik Zypern (Südzypern) ist am preiswertesten über die IR-Marke oder über die Gemeinschaftsmarke zu erreichen. Ein Markenschutz für die Türkische Republik Nordzypern muß über eine nationale Anmeldung bei einem türkischen Anwalt erfolgen.

Anmerkung.

Der Autor, Dr. Volker Bugdahl, ist Inhaber der in Hanau ansässigen Markenagentur „at10tion“.

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