Ich wußte, dass Sie es wußten

Es handelt sich um den legendären „VW-Käfer“, der im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) Quelle: http://register.dpma.de als 3D-Marke eingetragen ist. Die Marke schützt folgende Waren der Nizza-Klassen 12, 16 und 28: Kraftfahrzeuge und deren Teile; Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Werbeartikel und -mittel (jeweils soweit in Klasse 16 enthalten); Druckereierzeugnisse; Papierwaren (soweit in Klasse…

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