Schokobecher

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 72/10 – Schokobecher [3D-Marke]). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Die vorliegend angemeldete dreidimensionale Form fügt sich in…

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