Gekreuzte Schwerter vs. Gekreuzte Schwerter FECHTER
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
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und
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wegen nicht nachgewiesener Nutzung und mangelnder Warenähnlichkeit im Bereich der gemiensamen Klassen 14, 16 und 18 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 25.06.2009, Az. 28 W (pat) 66/08 – Gekreuzte Schwerter/Gekreuzte Schwerter FECHTER)