Wella vs. well! shopping

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Wella und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 03 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 24 W (pat) 53/08 – Wella/well! shopping).

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Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse (Bildmarke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 07, 09 und 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.03.2010, Az. 28 W (pat) 170/07 – Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse (Bildmarke)).

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Spiraltor

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Spiraltor für einzelne Waren der Klassen 06 und 19 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 24.02.2010, Az. 28 W (pat) 26/09 – Spiraltor).

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Auf einem Befestigungsflansch angebrachtes Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Mmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 07, 09 und 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht und für einzelne Waren der Klassen 09 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.03.2010, Az. 28 W (pat) 74/08 – Auf einem Befestigungsflansch angebrachtes Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse…

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Flansch für ein Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse (Bildmarke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 07, 09 und 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht und für einzelne Waren der Klassen 09 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.03.2010, Az. 28 W (pat) 75/08 – Flansch für ein Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse (Bildmarke)).

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