Bundesgerichtshof (BGH), Urt. v. 22.01.2009, Az. I ZR 139/07 – pcb
Leitsatz Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur die Kosten einer begründeten und berechtigten Abmahnung. Eine Abmahnung ist begründet, wenn ihr ein Unterlassungsanspruch zugrunde liegt; sie ist berechtigt, wenn sie erforderlich ist, um dem Schuldner einen Weg zu weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Da die Löschung einer Marke gemäß § 52 Abs. 2…