Es hat sich ausgezappat

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt die Verwendung des Domainnamens „zappa.com“ keine markenmäßige Verwendung der Gemeinschaftsmarke „ZAPPA“ mit der Folge dar, dass diese zu löschen ist (BGH, Urt. v. 31.05.2012, Az. I ZR 135/10 – ZAPPA/Zappanale). Das Publikum fasse den Domainnamen nur als Hinweis auf eine Internetseite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa auf.…

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