Zur Ähnlichkeit zwischen „Veranstaltung von Messen“ und „Musikdarbietungen“

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Dienstleistungen „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“ und „Produktion und Veranstaltung von Shows, Musikdarbietungen und Unterhaltungsveranstaltungen“ ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Für „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“, sämtlich für…

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