WEBER vs. Simon Weber
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken WEBER und Simon Weber im Bereich der Klasse 33 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: In Bezug auf Marken, die aus einem Vornamen und einem Familiennamen gebildet sind,…