Stimmt’s?

Die Klägerin war/ist ein Presseunternehmen und Verlegerin und Herausgeberin der Wochenzeitung „D.Z.“. Unter der Überschrift „Stimmt’s?“ werden dort regelmäßig Leserfragen beantwortet, die Gegenstände des Allgemeinwissens, der Wissenschaft oder sonstiger Bereiche betreffen. Der Internet-Auftritt dieser Zeitung www.z.de enthält ebenfalls einen solchermaßen benannten Bereich. Unter dieser Bezeichnung sind in dem in Berlin und Brandenburg empfangbaren Radioprogramm „r.“…

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