Kein Vertrauen nach Verschärfung
Verschärft sich die Rechtsprechung nach Eintragung einer Marke, kann sich der Markeninhaber im Löschungsverfahren nicht auf einen Vertrauensschutz berufen, so der 25. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Schwimmbadbaustein-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 18.03.2013, Az. 25 W (pat) 14/12 – Schwimmbadbaustein). Dort heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: „bb) … Nach Auffassung des Senats dürfen…