Keine Schaumschläger

In der Schaumstoff Lübke/Dieter Lübke Schaumdesign GmbH-Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung, wonach ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Kennzeichens keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellt (BGH, Urt. v. 12.05.2011, Az. I ZR 20/10 – Schaumstoff Lübke/Dieter Lübke Schaumdesign GmbH). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie…

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