Irren muss nicht menschlich sein

Anhand des nachfolgenden Falles kann man sehr gut erklären, was das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Rahmen des Markenanmeldeverfahrens (insbesondere) nicht prüft – die Anmelder hingegen irrigerweise oft annehmen, dass das Amt diese Prüfung vornimmt. Fall: Am 24.03.1992 wurde die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Die…

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