Bundesgerichtshof (BGH) – Pressemitteilung vom 24.10.2006 zum Beschluss vom 23.10.2008 – I ZB 48/07 – Löschung der Wortmarke „POST“ aufgehoben“
Leitsatz Der I. Zivilsenat hat die Löschung der Wortmarke „POST“ aufgehoben. Die Bedenken des Bundespatentgerichts (BPatG) gegen die von der Deutschen Post AG vorgelegten Meinungsforschungsachten rechtfertigten es nicht, die Marke zu löschen.