Was heißt schon „zweifelsfrei“

Ein Löschungsantrag wegen Bösgläubigkeit „geht dann in die Hosen“, wenn der vom Antragsteller (behauptete) Sachverhalt nicht (mehr) weiter aufgeklärt werden kann oder hinreichend sichere Rückschlüsse auf die subjektiven Absichten des Anmelders zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich sind (BPatG, Beschl. v. 20.11.2011, Az. 29 W (pat) 95/10 – PitLANE24). In den Entscheidungsgründen heißt es wie…

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