Komm mir nicht beträchtlich Nahe
Zwischen Fachhandel und Cash&Carry-Märkten als Formen des Vertriebs an Gewerbetreibende besteht eine beträchtliche Branchennähe, so der Bundesgerichtshof in der METRO/ROLLER’s Metro-Entscheidung (BGH, Urt. v. 22.03.2012, Az. I ZR 55/10 – METRO/ROLLER’s Metro). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „aa) Für die Beurteilung der Branchennähe kommt es in erster Linie auf die Produktbereiche und…