Zur rechtserhaltenden Markennutzung bei Merchandising-Artikeln

Mit Urteil vom 12.05.2010 entschied der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, dass bei Merchandising-Artikeln der Vertrieb einer kleineren Stückzahl – hier mehrere hundert Stück pro Jahr – ausreichend sei, um eine rechtserhaltende Markennutzung bejahen zu können (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.05.2010, Az. 5 U 173/08 – Creme 21). In den Entscheidungsgründen heißt es…

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