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Wegen der großen Bekanntheit der in der Tat bekannten Schnellimbisskette, entschied der 28.Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die sich gegenüberstehenden Marken „Mc Donald‘s“ und verwechselbar ähnlich seien (BPatG, Beschl. v. 07.12.2011, Az. 28 W (pat) 25/10 – Mc Donald‘s/Mc Seafood).