DPMA ändert seine Prüfungspraxis

Laut Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) vom 10.09.2009 werden in der Klasse 40 (Materialbearbeitung) nunmehr folgende Dienstleistungen zugelassen: „Auftragsfertigung von … für Dritte“ und „Lohnfertigung von … für Dritte“. Erforderlich ist dabei (wie bei den „Einzelhandelsdienstleistungen“) eine ungefähre Angabe des Warenbereichs, in dem die Fertigung für Dritte erbracht wird (z.B. „Auftragsfertigung von Bekleidungsartikeln,…

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