Irreführende Zahlungsaufforderungen
Pressemitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) vom 21.04.2011 „München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem „Deutschen Marken- und Patent Register“ gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des…