Widerspruch durch Seniorität unzulässig
Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) ist ein Widerspruch aus dem deutschen Teil einer IR-Markenanmeldung unzulässig, wenn die Schutzdauer dieser Marke nicht verlängert wird, aber durch Beanspruchung der Seniorität in eine Gemeinschaftsmarke integriert wird (BPatG, Beschl. v. 05.03.2013, Az. 27 W (pat) 43/12 – IPSOS/IPSUM). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:…